AK Schulhund-Team-Ausbildung

Auf der 1. Schulhundkonferenz in Dortmund im Oktober 2011 ist aus dem Workshop Schulhund-Ausbildung der bundesweite Arbeitskreis Schulhund-Team-Ausbildung entstanden. Es handelte sich um einen festen Arbeitskreis, der sich regelmäßig zweimal im Jahr traf, aber auch offen war für weitere Interessierte aus dem Bereich Schulhund-Team-Ausbildung!
Die Teilnehmer*innen setzten sich intensiver mit der Ausbildung von Schulhund-Teams auseinander und mit der Abgrenzung/Überschneidung zu anderen Ausbildungen von Hunden im Bereich der Hundegestützten Intervention.

Aus den AKs Schulhund nahmen regelmäßig teil:

Ricarda Bäcker (AK Berlin), Bettina Brecht-Klaiber (AK Baden-Württemberg), Bernhard Horst (AK Rhein-Main), Petra Koch (AK Köln/Düsseldorf), Antje Schröder (AK Ruhrgebiet), Katharina Dengler (AK RLP)

Aus dem Ausbildungsbereich ergänzten folgende TN den Austausch:

Lydia Agsten (NRW), Dirk Emmrich (Nieders.), Grit Philippi (Hessen), Souris Reiter (NRW), Sandra Foltin (NRW)

Neben weiteren wechselnden TN nahm Ute Radermacher regelmäßig für die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) teil.

1. Treffen am 26. November 2011 in Dinslaken

Es trafen sich 8 Kolleginnen mit 8 Hunden in Dinslaken, um sich mit dem Thema Ausbildung von Schulhunden zu beschäftigen.

Lydia Agsten, Andrea Brune-Jacob, Kirsten Demski, Michaela Poggendorf, Antje Schröder, Steffi von Vietinghoff, Nicola Weber, Dagmar Wollf

Zielfestlegung des AK Schulhund-Ausbildung

Nach umfangreichen Diskussionen zum Thema wurde festgelegt, dass es um die Entwicklung von allgemeinen Standards für eine qualifizierte Schulhund-Team-Ausbildung geht. Dabei erfolgt eine Orientierung an der bereits vom Fachkreis Schulhunde entwickelten Freiwilligen Selbstverpflichtung.

Aspekte Schulhund-Ausbildung

Voraussetzungen für eine Team-Ausbildung sind:

  • pädagogische / therapeutische Grundausbildung der Hundebesitzerin oder Kooperation mit einer Pädagogin /Therapeutin
  • Der Umgang mit dem Hund muss liebevoll und respektvoll erfolgen.
  • Er lebt als Familienmitglied art- und tierschutzgerecht im Haushalt der Besitzerin.
  • Kein Einsatz von aversiven Trainingsmethoden und Hilfsmitteln (Schutzhundausbildung, Stachel- und Kettenhalsbänder, Würge-/Moxonleinen ohne Stopp, Disks, Wasserpistolen etc.
  • Bei Bedarf begleitende Grundausbildung in einer kompetenten Hundeschule

Einige Aspekte der Ausbildung konnten erst in Stichpunkten gesammelt werden und sind noch weiter mit Inhalt zu füllen:

  • Alle Teilnehmerinnen waren sich einig, dass der Schwerpunkt der Schulhundteamausbildung auf der Ausbildung der Pädagogin/Therapeutin liegt.
  • Diese trägt auch immer die Endverantwortung für den Einsatz des Hundes in der Schule.
  • Eingangstests werden kritisch gesehen. Eine erste Einschätzung des Mensch-Hund-Teams sollte an einem Einführungswochenende durch entsprechende Fachleute erfolgen. Hierbei muss es sich um qualifizierte und erfahrene Praktiker aus dem pädagogischen und dem kynologischen Bereich handeln.
  • Ggf. ist ein Kriterienkatalog hilfreich, in dem aber zwischen ausgewachsenen Hunden und Welpen/Junghunden zu differenzieren ist. Dadurch könnten erforderliche Förderschwerpunkte des Schulhundteams klarer benannt werden.
  • Allgemein bestand die Meinung, dass in den Ausbildungsblöcken in der Regel die Hunde anwesend sein sollen und so der Ablauf durch theoretische und praktische Abschnitte bestimmt wird.
  • Der Hund darf nicht instrumentalisiert werden, sondern muss seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend ausgebildet und eingesetzt werden.
  • Die Ausbildung muss dazu dienen, dass die Besitzerin die individuellen Stärken und Schwächen ihres Hundes erkennen lernt und mit ihrem Hund entsprechend agiert.
  • Eine Abschlussarbeit zu einem hundegestützten Projekt (Konzept, Videoreferat,…) muss verfasst werden.
  • Eine theoretische Abschlussprüfung erfolgt im Bereich Hupäsch und Kynologie.

Weiterarbeit AK Schulhund-Ausbildung

  • Antje, Dagmar und Lydia werden voraussichtlich am 3. März 2012 nach Kassel fahren und erste Ergebnisse des AK an den Fachkreis Schulhund weitergeben.
  • Lydia wird eine Zusammenfassung zum Gütesiegel für Praktiker, zum Workshop Schulhund-Ausbildung auf der Schulhundkonferenz und zu einigen Schulhund-Ausbildungen an die AK-Teilnehmerinnen mailen.
  • Die Teilnehmerinnen werden über Mailkontakt versuchen, die vorliegenden Infos so vorzusortieren, dass beim nächsten Treffen effektiv weitergearbeitet werden kann.

2. Treffen am 30. Juni 2012 in Dinslaken

Es trafen sich 7 Kolleginnen mit 4 Hunden wieder in Dinslaken

Lydia Agsten, Ricarda Bäcker, Julia Isermann, Michaela Poggendorf, Ute Radermacher, Antje Schröder, Steffi von Vietinghoff

Aspekte Schulhund-Ausbildung

Den Teilnehmerinnen lagen verschiedene Aufsätze, Konzepte verschiedener Therapiehunde-Ausbildungen und die Empfehlungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur aus Österreich vor.

Grundsätzliches:

  • Wir müssen weiterhin davon ausgehen, dass Begrifflichkeiten im Bereich der Hundegestützten Pädagogik/Therapie/Intervention… nicht eindeutig definiert sind!
  • Alle Anwesenden waren sich darin einig, dass es keine pauschale Ausbildung und Testung der Hunde geben soll, da es eine vielfältige Schullandschaft und Schülerschaft gibt und die Einsatzgebiete der Hunde somit auch sehr vielfältig sind. („Inklusionshelferhunde“)
  • Die Verantwortung beim Einsatz des Hundes in der Schule liegt immer bei der Schulhundbesitzerin und wird ihr auch durch eine Ausbildung nicht abgenommen. Durch sie soll sie vielmehr befähigt werden, die vielfältigen Faktoren zu erfassen, die individuellen Stärken und Schwächen ihres Hundes deutlicher zu sehen und den Einsatz entsprechend vorzubereiten und durchzuführen.
  • Die verschiedenen bekannten Prüfungen für Hunde (BH, Hundeführerschein, Sachkundenachweis…) sagen nichts über die Qualität eines Hundes als Schulhund aus!
  • Auch die vielfältigen angebotenen Therapiehundeausbildungen entsprechen nur in Teilen den Anforderungen an Schulhunde. Im Gegensatz zu vielen so genannten Therapiehunden sind die Schulhunde vor allem vielen unterschiedlichen Reizen und einem enormen Geräusch- und Bewegungspegel ausgesetzt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt seltener auf der Einzelförderung oder der Arbeit in Kleingruppen, sondern primär in der Anwesenheit während des regulären Unterrichts mit zeitweisen unterschiedlichsten Einsätzen.
  • Hieran muss sich eine spezielle Ausbildung für das Mensch-Hund-Team orientieren.

Weiterbildung Mensch-Hund-Team:

  • Optimal wäre eine Ausbildung des Mensch-Hund-Teams an der PH, wie es in Österreich angedacht ist.
  • Die Arbeitskreisteilnehmerinnen favorisieren weiterhin zu Beginn ein Einführungsseminar für das Mensch-Hund-Team als Zulassung für die Schulhundausbildung und somit auch für die ersten Einsätze in der Schule.
  • Die bisher allgemein üblichen Eingangstests als Zulassungskriterium für die Schulhundausbildung werden abgelehnt, da es immer wieder zu traumatischen Erlebnissen bei den Hunden kommt. Die Prager Richtlinien von 1998 zum Einsatz von Tieren bei tiergestützten Aktivitäten und Therapien besagen, dass nur Heimtiere zum Einsatz kommen, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet werden, um negative Auswirkungen für Hund und Mensch zu vermeiden.
  • Die Seminare werden von Dozentinnen geleitet, die über pädagogische und kynologische Qualifikationen und mehrjährige Erfahrungen verfügen. Da Hundetrainer zurzeit kein qualifizierter geschützter Beruf ist, sollte eine Anerkennung als Sachverständige nach dem Landeshundegesetz vorliegen.
  • Bei den Hunden gibt es allgemein keine Alters-, Herkunfts- und Rassebeschränkung. Alte Hunde können nach individuellen Kriterien teilnehmen. Welpen sollten nur von berufserfahrenen/hundeerfahrenen Kolleginnen mit in die Schule genommen werden. Das Seminar wendet sich primär an die Pädagogen, da diese das Verhalten des Hundes maßgeblich beeinflussen. (Dr. Silke Wechsung)
  • Das Seminar soll Grundwissen zum Einsatz in der Schule vermitteln und durch kleine praktische Übungen eine grundsätzliche Eignung des Hundes feststellen.
  • Der Pädagogin werden mündlich und schriftlich erste Stärken und Schwächen des Hundes/Teams aufgezeigt und ggf. Empfehlungen für ein spezielles externes Training gegeben.
  • Nach der Zulassung durch das Einführungsseminar darf der Hund als „Azubi“ in begrenztem Umfang in der Schule eingesetzt werden.
  • Wünschenswert wäre eine Begleitung während der Schulhundausbildung durch eine erfahrene Schulhundführerin als Ansprechpartnerin.
  • Die Schulhundteamausbildung sollte ein Minimum von 60 Stunden umfassen.
  • Inhalte der Ausbildung sollten die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Wien 2012 (S: 12) herausgegebene Punkte sein:

– Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung

– Theorie und Praxis tiergestützter Pädagogik

– pädagogische Konzepte für die hundegestützte Arbeit mit SchülerInnen

– Hygiene und Gesundheit des Hundes

– Grundlagen des Lernverhaltens von Hunden

– fundiertes Wissen im Bereich der Körpersprache und des Ausdrucksverhaltens des Hundes (bezüglich Beschwichtigung, Stress, Angst und Aggression)

– schrittweise Gewöhnung an die Schule und ihre Umgebung sowie an schulbezogene Situationen; Kennenlernen von schultypischen Reizen, z.B. Glockensignale, Lärm, „Wurfobjekte“, unterschiedliche Kleidung

– Kenntnis der Belastungsgrenzen des Hundes und adäquate Reaktion auf potentielle Überlastung

– Wissen, wie man den Hund vor Übergriffen schützt (Schutzmechanismen; Orientierung des Hundes an „seinem“ Menschen)

– Stressmanagement für den Hund mit entsprechender Ausgleichsarbeit

  • In der Ausbildung soll ein Angebot verschiedener Einsatzmöglichkeiten der Hunde aufgezeigt werden und die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben der Hunde gefördert werden, damit sie in der Schule genutzt werden können.
  • Zur Abschlussprüfung sollte der Hund mindestens 18 Monate alt sein.
  • Die Abschlussprüfung sollte aus folgenden Bereichen bestehen:

– einem Multiple Choice Test

– einem Konzept zum Einsatz des Hundes an der Schule

– einer praktischen Prüfung vor Ort oder einer ungeschnittenen Videosequenz mit zwei verschiedenen Einsätzen des Hundes in der Schule.

– einem anschließenden Kolloquium

– Eine Überprüfung des Mensch-Hund-Teams findet in regelmäßigen Abständen (zunächst nach 1 Jahr, dann alle 2 Jahre) vor Ort oder durch Übersendung einer ungeschnittenen Videosequenz statt. / evtl. Supervisionsseminar ?

Weiterarbeit AK Schulhundausbildung

  • Lydia schickt das Protokoll an die Teilnehmerinnen und stellt es so nach einer Woche ins Schulhundweb, wenn keine Änderungen gewünscht werden.
  • Nach der Weiterleitung des Protokolls werden die Teilnehmerinnen per Mail Schwerpunkte für das nächste Treffen absprechen.
  • Steffi wird die praktischen Elemente der ÖKV-Prüfungsordnung für ein Einführungsseminar Schulhund vorsortieren und an die Teilnehmerinnen mailen.
  • Antje wird einige Ausbilder von Schulhunden zum nächsten Treffen in Iserlohn einladen.

3. Treffen am 8. Dezember 2012 in Iserlohn

Es trafen sich 18 Pädagog*innen und Schulhundausbilder*innen mit 6 Hunden in Iserlohn, um sich weiter mit dem Thema Ausbildung von Schulhunden zu beschäftigen.

Lydia Agsten, Kirsten Demski, Dirk Emmerich, Nora Hecker, Julia Isermann, Konstanze Jablonowski, Claudia Mollo, Bettina Mutschler, Matthias Neumann, Patrick Nowak, Grit Philippi, Carole Rasquin, Karina Rolf, Alfons Saus, Ulrike Schöttler, Antje Schröder, Rosi Schwenker, Gerhard Welkener

Diskussion der bisherigen Ergebnisse des AKs
Viele bisher diskutierten Aspekte einer Schulhund-Team-Ausbildung wurden von den Teilnehmer*innen als Grundbedingungen befürwortet, müssen aber weiter konkretisiert werden.

4. Treffen am 9. Mai 2013 in Dortmund

Am Tag vor der 2. Schulhundkonferenz trafen sich 19 Teilnehmer aus 6 Bundesländern

Es fand eine Diskussion einiger noch ausstehender Punkte zu Standards und Qualifikationsmerkmalen einer Schulhund-Team-Ausbildung mit folgenden „grünen“ Ergebnissen, die von allen anwesenden Teilnehmer*inen befürwortet und zur besseren Übersicht in die bereits beschlossenen Aspekte einer Schulhund-Team-Ausbildung der letzten Sitzungen eingegliedert wurden:

Voraussetzungen:

  • Ausbildung erfolgt immer im Team Hund/HundeführerIn
  • Der Hund lebt als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt
  • Umgang mit dem Hund muss liebevoll und respektvoll erfolgen
  • Kenntnisse über die Körpersprache bei Hund und Mensch
  • Kenntnisse über das Lernverhalten bei Hunden
  • Kompetenz Stress bei sich, den Kindern und dem Tier zu erkennen
  • Kompetenz den Hund aus Stress- und Belastungssituationen sofort herauszuholen
  • pädagogische / therapeutische Grundausbildung der Hundebesitzerin oder Kooperation mit einer Pädagogin /Therapeutin
  • Aversive Hilfs- und Trainingsmittel dürfen nicht zum Einsatz kommen -> eine allgemeingültige Formulierung wird noch erarbeitet.

Ausbildung von Schulhund-Teams:

  • Die verschiedenen bekannten Prüfungen für Hunde (BH, Hundeführerschein, Sachkundenachweis…) sagen nichts über die Qualität eines Hundes als Schulhund aus!
  • Die bisher allgemein üblichen Eingangstests als Zulassungskriterium für die Schulhundausbildung führen immer wieder zu traumatischen Erlebnissen bei den Hunden. Die Prager Richtlinien von 1998 zum Einsatz von Tieren bei tiergestützten Aktivitäten und Therapien besagen, dass nur Heimtiere zum Einsatz kommen sollen, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet werden, um negative Auswirkungen für Hund und Mensch zu vermeiden.
  • Die Orientierungsveranstaltung muss so aufgebaut sein, dass Fähigkeiten und Potential eines jeden Teams erkennbar werden. Der Hund darf die Veranstaltung aber nicht fehlkonditioniert und traumatisiert verlassen!
  • Bei den Hunden gibt es allgemein keine Alters-, Herkunfts- und Rassebeschränkung. Das Seminar wendet sich primär an die Pädagogen, da diese das Verhalten des Hundes maßgeblich beeinflussen.
  • Die Orientierungsveranstaltung soll Grundwissen zum Einsatz in der Schule vermitteln und durch kleine praktische Übungen eine grundsätzliche Eignung des Hundes feststellen.
  • Der Pädagogin werden mündlich und schriftlich erste Stärken und Schwächen des Hundes/Teams aufgezeigt und ggf. Empfehlungen für ein spezielles externes Training gegeben.
  • Begleitende Ausbildung des Mensch-Hund-Teams bei einer kompetenten Hundeschule/Hundetrainerin.
  • Wünschenswert wäre eine Begleitung während der Schulhundausbildung durch eine erfahrene Schulhundführerin als Ansprechpartnerin.
  • Die Schulhundteamausbildung sollte ein Minimum von 60 Stunden umfassen
  • In der Ausbildung soll ein Angebot verschiedener Einsatzmöglichkeiten der Hunde aufgezeigt werden und die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben der Hunde gefördert werden, damit sie in der Schule berücksichtigt werden können.
  • Zur praktischen Abschlussprüfung des Schulhundteams sollte der Hund mindestens 18 Monate alt sein.
  • In die Seminare werden Dozentinnen eingebunden, die über pädagogische und kynologische Qualifikationen und mehrjährige praktische Erfahrungen in der hundegestützten Arbeit verfügen.
  • Die ständige Weiterbildung der Ausbilder ist dabei von besonderer Bedeutung, um am Puls der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse Lehrinhalte zum Thema der hundegestützten Pädagogik vermitteln zu können.
  • -> Überlegungen zur Entwicklung eines „Bildungsrates“ ( evtl. innerhalb eines Berufsverbandes) als ständige Einrichtung zur Festlegung und Überprüfung von Ausbildungsinstituten werden beim nächsten Treffen fortgeführt
  • In den Ausbildungsblöcken sollen die Hunde in der Regel anwesend sein und der Ablauf durch theoretische und praktische Inhalte bestimmt werden.
  • Es soll keine pauschale Ausbildung und Testung der Hunde geben, da es eine vielfältige Schullandschaft und Schülerschaft gibt und die Einsatzgebiete der Hunde somit auch sehr vielfältig sind. („Inklusionshelferhunde“) -> Orientierung an ESAAT/ ISAAT
  • Zu Beginn der Weiterbildung sollte eine Orientierungsveranstaltung für das Mensch-Hund-Team als Zulassung für die Schulhundausbildung und somit auch für die ersten Einsätze in der Schule stehen.
  • Nach der Zulassung durch die Orientierungsveranstaltung sollte der Hund nach individueller Absprache mit dem Ausbildungsinstitut als „Azubi“ in begrenztem Umfang in der Schule eingewöhnt werden.
  • Die Ausbildung muss dazu dienen, dass die BesitzerIn die individuellen Stärken und Schwächen ihres Hundes und ihres Teams erkennen lernt und die Planung und Durchführung des Einsatzes entsprechend abstimmt.
  • Eine gute Teambildung zwischen Hund und Hundeführerin ist eine Grundvoraussetzung für die Weiterbildung.
  • Voraussetzung für den Hund ist ein Grundgehorsam auf dem Niveau einer alltagsnahen Begleithundeprüfung/ Hundeführerschein
  • Eine Bescheinigung der 1. Hilfe am Hund muss zur Abschlussprüfung vorliegen und sollte im Zeitraum der Ausbildung erbracht werden.
  • Nach Beendigung der Ausbildung muss weiterhin ein regelmäßiger Austausch zur Hundegestützten Pädagogik in speziellen Weiterbildungen oder mit entsprechend qualifizierten (–> Berufsverband/Bildungsrat) Vereinen, Hundeschulen, Arbeitskreisen…stattfinden.

Inhalte der Ausbildung sollten die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Wien 2012 (S: 12) herausgegebene Punkte sein:

  • Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung
  • Theorie und Praxis tiergestützter Pädagogik
  • pädagogische Konzepte für die hundegestützte Arbeit mit SchülerInnen
  • Anatomie, Physiologie, Hygiene und Gesundheit des Hundes
  • Grundlagen des Lernverhaltens von Hunden
  • fundiertes Wissen im Bereich der Körpersprache und des Ausdrucksverhaltens des Hundes (bezüglich Beschwichtigung, Stress, Angst und Aggression)
  • schrittweise Gewöhnung an die Schule und ihre Umgebung sowie an schulbezogene Situationen; Kennenlernen von schultypischen Reizen, z.B. Glockensignale, Lärm, „Wurfobjekte“, unterschiedliche Kleidung
  • Kenntnis der Belastungsgrenzen des Hundes und adäquate Reaktion auf potentielle Überlastung
  • Wissen, wie man den Hund vor Übergriffen schützt (Schutzmechanismen; Orientierung des Hundes an „seinem“ Menschen)
  • Stressmanagement für den Hund mit entsprechender Ausgleichsarbeit

Die Abschlussprüfungsollte aus folgenden Bereichen bestehen:

  • einer schriftlichen Prüfung, die die Inhalte der Ausbildung zu den Bereichen Hupäsch und Kynologie abfragt.
  • einem Konzept zum Einsatz des Hundes an der Schule
  • einer praktischen Prüfung vor Ort oder einer ungeschnittenen Videosequenz mit zwei verschiedenen Einsätzen des Hundes in der Schule in einem vorzugebenden Umfang.
  • einem abschließenden Kolloquium

Hygienebestimmungen

  • Gesundheitsattest des Tierarztes
  • regelmäßige Entwurmungen / Kotproben
  • Impfungen, Ektoparasitenprophylaxe
  • keinen Zugang zur Küche
  • Möglichkeiten zum Händewaschen
  • Kotbeutel, Desinfektionsmittel
  • Hundeutensilien werden separat aufbewahrt und regelmäßig gereinigt

Einsatz in der Schule

  • nur im Team Hund/HundeführerIn
  • VOR dem ersten Einsatz liegt eine schriftliche Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflicht vor, aus der ersichtlich wird, dass die Versicherung über den Einsatz des Hundes in der Einrichtung informiert ist
  • Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler als Hilfestellungen beim Einsatz und um Stress zu reduzieren.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und derer des Pädagogen, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
  • Die Verantwortung beim Einsatz des Hundes in der Schule liegt immer bei der Schulhundbesitzerin und wird ihr auch durch eine Ausbildung nicht abgenommen. Durch sie soll sie vielmehr befähigt werden, die vielfältigen Faktoren zu erfassen, die individuellen Stärken und Schwächen ihres Hundes deutlicher zu sehen und den Einsatz entsprechend vorzubereiten und durchzuführen.
  • Der Hund muss seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend ausgebildet und eingesetzt werden und darf nicht instrumentalisiert werden.

Weiterer Diskussions- bzw. Klärungsbedarf für folgende Punkte:

  • Qualifikationen der Ausbilder*innen
  • Qualifizierte Ausbildungsmethoden
  • Definition und Form der Orientierungs-Veranstaltung
  • Unterschiede zu Therapiehunde-Ausbildungen
  • Erste Einsätze der Schulhunde
  • Welpen in der Schule
  • …..

5. Treffen am 2. November 2013 in Riedstadt

In der Peter-Härtling-Schule in Hessen trafen sich 12 Pädagogen und Hundetrainer um sich weiter intensiver mit der Ausbildung von Schulhund-Teams auseinanderzusetzen. Sie waren aus Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, NRW und RLP angereist und hatten somit teilweise sehr weite Wege auf sich genommen, um sich zu diesem Thema auszutauschen.

Nach der obligatorischen Vorstellungsrunde ging es zunächst um die Möglichkeit der Teilnahme an diesem AK und Wünsche der Teilnehmer*innen an den Berufsverband Schulhund e.V.. Der Umgang mit Schulhund-Teams, die sich in Ausbildungen als noch nicht geeignet erweisen, wurde angerissen. Auch das Thema kostenpflichtige Weiterbildungen und kostenlose Weiterbildungen wurde angesprochen.
Dirk Emmrich hatte sich intensiver mit dem Thema Aversive Trainingsmethoden auseinandergesetzt und die Teilnehmer werden diesen Punkt zunächst über die Moodle-Plattform von Benno Horst mit praktischen Beispielen und positiven Alternativmöglichkeiten füllen, um diese dann beim nächsten Treffen noch einmal intensiver zu diskutieren.
Auf diesem Wege werden auch Multiple-Choice-Fragen gesammelt, damit ein sinnvoller, an den Schulhundeinsatz angepasster Fragen-Pool entsteht, auf den alle Teilnehmer des AKs zurückgreifen können.
Die Vernetzung der AK-Teilnehmer soll sich auch weiter intensivieren, so dass gegenseitige Hospitationen bei den Ausbildungsmodulen stattfinden und spezielle Treffen zu internen Ausbildungsschwerpunkten.

Die bisher erarbeiteten Punkte wurden neu strukturiert und in kleinen Bereichen ergänzt.

Allgemeine Voraussetzungen für die Schulhund-Team-Ausbildung:

  • Ausbildung erfolgt immer im Team Hund/HundeführerIn
  • Der Hund lebt als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt
  • Umgang mit dem Hund muss liebevoll und respektvoll erfolgen
  • Kenntnisse über die Körpersprache bei Hund und Mensch
  • Kenntnisse über das Lernverhalten bei Hunden
  • Kompetenz Stress bei sich, den Kindern und dem Tier zu erkennen
  • Kompetenz den Hund aus Stress- und Belastungssituationen sofort herauszuholen
  • pädagogische / therapeutische Grundausbildung der Hundebesitzerin oder Kooperation mit einer Pädagogin /Therapeutin

Ausbildung von Schulhundteams:
Allgemeines:

  • Die verschiedenen bekannten Prüfungen für Hunde (BH, Hundeführerschein, Sachkundenachweis…) sagen nichts über die Qualität eines Hundes als Schulhund aus!
  • Bei den Hunden gibt es allgemein keine Alters-, Herkunfts- und Rassebeschränkung. Die Ausbildung wendet sich primär an die Pädagogen, da diese das Verhalten des Hundes maßgeblich beeinflussen.
  • Die Ausbildung muss dazu dienen, dass die BesitzerIn die individuellen Stärken und Schwächen ihres Hundes und ihres Teams erkennen lernt und die Planung und Durchführung des Einsatzes entsprechend abstimmt.

Ausbilder:

  • In die Ausbildung werden DozentInnen eingebunden, die über pädagogische und kynologische Qualifikationen und mehrjährige praktische Erfahrungen in der hundegestützten Arbeit in den für den Ausbildungsbereich relevanten Settings verfügen.
  • Die ständige Weiterbildung der Ausbilder ist dabei von besonderer Bedeutung, um am Puls der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse Lehrinhalte zum Thema der hundegestützten Pädagogik vermitteln zu können.

Voraussetzungen Weiterbildung:

  • Eine gute Basis zur Teambildung zwischen Hund und Hundeführerin ist eine Grundvoraussetzung für die Weiterbildung. (soziale Bindung über Kompetenz und gemeinsame positive Erlebnisse, Verantwortungsübernahme im Alltag)
  • Voraussetzung für den Hund ist ein Grundgehorsam auf dem Niveau einer alltagsnahen Prüfung (Begleithundeprüfung/ Hundeführerschein)
  • Aversive Hilfs- und Trainingsmittel dürfen nicht zum Einsatz kommen -> eine allgemeingültige Formulierung wird noch erarbeitet.

Orientierungsseminar:

  • Es soll keine pauschale Ausbildung und Testung der Hunde geben, da es eine vielfältige Schullandschaft und Schülerschaft gibt und die Einsatzgebiete der Hunde somit auch sehr vielfältig sind. („Inklusionshelferhunde“) -> Orientierung an ESAAT/ ISAAT
  • Die bisher allgemein üblichen Eingangstests als Zulassungskriterium für die Schulhundausbildung führen immer wieder zu traumatischen Erlebnissen bei den Hunden. Die Prager Richtlinien von 1998 zum Einsatz von Tieren bei tiergestützten Aktivitäten und Therapien besagen, dass nur Heimtiere zum Einsatz kommen sollen, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet werden, um negative Auswirkungen für Hund und Mensch zu vermeiden.
  • Zu Beginn der Weiterbildung sollte eine Orientierungsveranstaltung für das Mensch-Hund-Team als Zulassung für die Schulhundausbildung und somit auch für die ersten Einsätze in der Schule stehen.
  • Die Orientierungsveranstaltung muss so aufgebaut sein, dass Fähigkeiten und Potential eines jeden Teams erkennbar werden. Der Hund darf die Veranstaltung aber nicht fehlkonditioniert und traumatisiert verlassen!
  • Die Orientierungsveranstaltung soll Grundwissen zum Einsatz in der Schule vermitteln und durch kleine praktische Übungen eine grundsätzliche Eignung des Hundes feststellen.
  • Der Pädagogin werden mündlich und schriftlich erste Stärken und Schwächen des Hundes/Teams aufgezeigt und ggf. Empfehlungen für ein spezielles externes Training gegeben.

Weitere Ausbildung:

  • Die Schulhundteamausbildung sollte ein Minimum von 60 Stunden umfassen
  • In den Ausbildungsblöcken sollen die Hunde in der Regel anwesend sein und der Ablauf durch theoretische und praktische Inhalte bestimmt werden.
  • In der Ausbildung soll ein Angebot verschiedener Einsatzmöglichkeiten der Hunde aufgezeigt werden und die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben der Hunde gefördert werden, damit sie in der Schule berücksichtigt werden können.
  • Inhalte der Ausbildung sollten die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Wien 2012 (S: 12) herausgegebenen Punkte sein:

– Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung
– Theorie und Praxis tiergestützter Pädagogik
– pädagogische Konzepte für die hundegestützte Arbeit mit SchülerInnen
– Anatomie, Physiologie, Hygiene und Gesundheit des Hundes
– Grundlagen des Lernverhaltens von Hunden
– fundiertes Wissen im Bereich der Körpersprache und des Ausdrucksverhaltens des Hundes (bezüglich Beschwichtigung, Stress, Angst und Aggression)
– schrittweise Gewöhnung an die Schule und ihre Umgebung sowie an schulbezogene Situationen; Kennenlernen von schultypischen Reizen, z.B. Glockensignale, Lärm, „Wurfobjekte“, unterschiedliche Kleidung
– Kenntnis der Belastungsgrenzen des Hundes und adäquate Reaktion auf potentielle Überlastung
– Wissen, wie man den Hund vor Übergriffen schützt (Schutzmechanismen; Orientierung des Hundes an „seinem“ Menschen)
– Stressmanagement für den Hund mit entsprechender Ausgleichsarbeit

Zusätzliche Ausbildungsunterstützung:

  • Begleitende Ausbildung des Mensch-Hund-Teams bei einer kompetenten Hundeschule/Hundetrainerin.
  • Wünschenswert wäre eine Begleitung während der Schulhundteamausbildung durch eine erfahrene Schulhundführerin als Ansprechpartnerin.
  • Nach der Zulassung durch die Orientierungsveranstaltung sollte der Hund nach individueller Absprache mit dem Ausbildungsinstitut als „Azubi“ in begrenztem Umfang in der Schule eingewöhnt werden.

Prüfung:

  • Zur praktischen Abschlussprüfung des Schulhundteams sollte der Hund mindestens 18 Monate alt sein.
  • Eine Bescheinigung der 1. Hilfe am Hund muss zur Abschlussprüfung vorliegen und sollte im Zeitraum der Ausbildung erbracht werden.
  • Die Abschlussprüfung sollte aus folgenden Bereichen bestehen:

– einer schriftlichen Prüfung, die die Inhalte der Ausbildung zu den Bereichen Hupäsch und Kynologie abfragt.
– einem Konzept zum Einsatz des Hundes an der Schule
– einer praktischen Prüfung vor Ort oder einer ungeschnittenen Videosequenz mit zwei verschiedenen Einsätzen des Hundes in der Schule in einem vorzugebenden Umfang.
– einem abschließenden Kolloquium

Überprüfung:

  • Nach Beendigung der Ausbildung muss weiterhin ein regelmäßiger Austausch zur Hundegestützten Pädagogik in speziellen Weiterbildungen oder mit entsprechend qualifizierten (–> Berufsverband/Bildungsrat) Vereinen, Hundeschulen, Arbeitskreisen…stattfinden.

Einsatz in der Schule

  • nur im Team Hund/HundeführerIn
  • VOR dem ersten Einsatz liegt eine schriftliche Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflicht vor, aus der ersichtlich wird, dass die Versicherung über den Einsatz des Hundes in der Einrichtung informiert ist
  • Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler als Hilfestellungen beim Einsatz und um Stress zu reduzieren.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und derer des Pädagogen, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
  • Die Verantwortung beim Einsatz des Hundes in der Schule liegt immer bei der Schulhundbesitzerin und wird ihr auch durch eine Ausbildung nicht abgenommen. Durch sie soll sie vielmehr befähigt werden, die vielfältigen Faktoren zu erfassen, die individuellen Stärken und Schwächen ihres Hundes deutlicher zu sehen und den Einsatz entsprechend vorzubereiten und durchzuführen.
  • Der Hund muss seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend ausgebildet und eingesetzt werden und darf nicht instrumentalisiert werden.
  • Hygienebestimmungen:

– Gesundheitsattest des Tierarztes
– regelmäßige Entwurmungen / Kotproben
– Impfungen, Ektoparasitenprophylaxe
– keinen Zugang zur Küche
– Möglichkeiten zum Händewaschen
– Kotbeutel, Desinfektionsmittel
– Hundeutensilien werden separat aufbewahrt und regelmäßig gereinigt

6. Treffen am 29.März 2014 in Detmold

Teilnehmerinnen: Lydia Agsten, Ute Radermacher, Nina Kerkhof, Antje Schröder, Ulrike Schöttler, Ricarda Bäcker

Mitarbeit im AK

  • Vorankündigung der AK-Treffen mit geplanten Themen und Vorbereitungserinnerung vier Wochen vor dem Treffen durch eine Mail von Antje Schröder
  • Neue Reglung für eine kontinuierliche Arbeit des AK`s: nur Teilnehmer/innen (TN) mit mdst. drei Teilnahmen sind stimmberechtigt, alle anderen TN sind herzlich willkommen aber nicht stimmberechtigt
  • Alle TN, die dreimal am AK hintereinander nicht teilgenommen haben (ohne sich abzumelden), werden aus dem Verteiler gelöscht. Protokolle können auch im Schulhundweb nachgelesen und somit die Arbeit des AK`s und Empfehlungen für die Schulhundteamausbildung nachvollzogen werden

Moodle-Plattform

  • wurde bisher zu wenig genutzt
  • Benno hat alle Inhalte reingestellt, vielen Dank für die viele Arbeit!
  • Moodle-Plattform ist weiterhin eine gute Arbeitsgrundlage
  • Wunsch der AK Mitglieder: Moodle-Plattform müsste nachgearbeitet werden, damit Struktur übersichtlicher wird
  • Beim nächsten AK Treffen: mit Beamer und Laptop Funktionsweise der Moodle-Plattform für alle vorstellen

Diskussion über weitere inhaltliche Ausrichtung des AK`s

  • Informationsaustausch mit Ministerien und Schulleitungen aktivieren, da in den meisten Bundesländern letztlich die Schulleitung die Verantwortung für die Genehmigung des Schulhundeinsatzes hat, wie z.B. in NRW, Niedersachsen, Berlin (da es keine oder zu wenige Reglungen oder Vorgaben gibt) – jedoch sind die Schulleitungen damit weitestgehend überfordert, mangels qualifizierter Informationen
  • zunehmend werden in einigen Bundesländern Therapiebegleithundeteamausbildungen als Voraussetzung für den Schulhundeinsatz gefordert, die jedoch nicht genügend den Anforderungen an den Einsatz eines Hundes in der Schule entsprechen
  • Ministerien und Schulleitungen sollen darüber informiert werden, welche Kriterien für eine gute Schulhundteamausbildung wichtig sind und dass es in erster Linie dabei um eine Ausbildung der Pädagogen geht, nicht um das Training des Hundes
  • Lydia verfasst dazu ein Schreiben an die Ministerien


Information Berufsverband Schulhund e.V.

  • Kurzinfo über die Neu-Gründung des Berufsverbandes
  • Vorschlag an den Berufsverband: Erarbeitung einer Kriterienliste für Schulleitungen, damit sie eine Entscheidungshilfe haben, ob sie einen Schulhundeinsatz genehmigen


Qualitätssicherung
Was brauchen Schulleitungen an Informationen? (erstes Brainstorming)

  • Wer bezahlt den Schulhundeinsatz?
    • Sicherheit (Team-Ausbildung, Ansprechpartner)
    • Wertvorteil für die Schule
    • Ausbildung der Zweibeiner
    • Brief an Schulleiter u.a. mit Linkverweisen:
      • Inhalte: Qualifizierte Weiterbildung des Schulhundbesitzers (Stressmanagement, GL Körpersprache) – siehe Richtlinien Bundesministerium in Österreich
      • wichtig als Ergänzung zu den Richtlinien: Stressübertragung
  • Differenzierung Basics Therapiehund/Schulhund müssen noch weiter ausgearbeitet werden
  • FSV
    • ist die Grundausgangslage für die Qualitätskriterien der Schulhundteamausbildung
    • wird inhaltlich vom Berufsverband derzeit überarbeitet

7. Treffen am 18. Oktober 2014 in Iserlohn

TEILNEHMER/INNEN:: Lydia Agsten, Kirsten Berger-Demski, Bettina Brecht, Dirk Emmrich, Petra Koch, Benno Horst, Ute Radermacher, Antje Schröder, Sylvia Zimmermann, Dagmar Wolff, Ulrike Tulka, Ricarda Bäcker

ALLGEMEINES:

  • Gründung des Berufsverband Schulhund steht immer noch, aufgrund von Problemen mit dem Amtsgericht, in Frage
  • § 11 Tierschutzgesetz gilt derzeit nur für gewerbliche hundegestützte Einsätze
  • Es gibt aktuell auch Bestrebungen, dass § 11 auch für ehrenamtliche hundegestützte Einsätze gültig werden soll
  • Begriff AK Schulhund-Team-Ausbildung wird zum „bundesweiten“ AK Schulhund-Team-Ausbildung erweitert

DISKUSSION ÜBER WEITERE AUFGABEN DES AK´S:

  • Außer der FSV des Fachkreises und der SV in Rheinland-Pfalz (RLP) gibt es für „Schulhunde“ in Deutschland keine Qualitätskriterien
  • Für alle „Arbeitskreise Schulhund“ ist es ein erstrebenswertes Ziel für ihre Arbeit/Öffentlichkeitsarbeit über die Ministerien in den Verteiler der Schulen aufgenommen zu werden (Ausnahme RLP)
  • im Namen des AK setzen sich alle Mitglieder mit ihrer Schulleitung in Verbindung, um Wege zu eruieren, wie alle in den Verteiler der Ministerien/Schulämtern aufgenommen werden könnten (Ausnahme RLP)
  • Weitergehendes Ziel für unseren AK: Mindest-Bildungsstandards setzen für Pädagog*innen mit Schulhund
  • Anschreiben von Lydia an die Ministerien brachte bisher nur wenig Rücklauf/Resonanz durch die Ministerien
  • Bisher trägt die Verantwortung für die Genehmigung des Schulhundeinsatzes die Schulleitung, allerdings fehlt es ihr meistens an sachkundigen qualitativen Informationen über den Schulhundeinsatz
  • Um negativen Entwicklungen im Schulhund-Einsatz vorzubeugen und Schulleitungen über den qualifizierten Schulhund-Einsatz zu informieren, soll ein Info-Schreiben an Schulleitungen/Ministerien erarbeitet werden mit „Mindestanforderungen an den Schulhund-Einsatz“ / diese sollen möglichst bundesweit über die AK`s an alle Schulen verschickt werden
  • AK`s sollen in dem Schreiben als Ansprechpartner aufgeführt werden
  • Diese „Mindestanforderungen für den Schulhund-Einsatz“ sollen auch ins Schulhundweb gestellt werden

Benno erklärt Moodle – Plattform für unsere Weiterarbeit:

Aufgabenverteilung

  • Info-Brief-Anschreiben an die Schulleitungen/Ministerium bis 06.12.14: Lydia, Dagmar, Ricarda
  • Sie erstellen einen Entwurf und stellen diesen zur Diskussion für alle in der Moodle-Plattform vor
  • „Checkliste Mindestanforderungen für den Schulhundeinsatz“: Dirk, Kirsten und Antje erarbeiten diese und stellen die bei Moodle zur Diskussion vor ( in Moodle unter dem Thema: „Anforderungen für die Ausbildung von Schulhundteams“)
  • Erste Vorschläge für „Checkliste Mindestanforderungen“:
    • Kurze Info über den Begriff Schulhund bzw. wer einen Schulhund führen kann.
    • Hygienebestimmungen, Versicherung, Tierschutz
    • Die Lehrkraft muss immer gewährleisten, dass der Schulhund immer unter Aufsicht steht und niemals mit den Kindern allein gelassen wird.
    • Der Schulhund darf nicht an andere Lehrer/innen für den Schulhundeinsatz „verliehen“ werden.
    • Info, dass Schulhundausbildungen/Weiterbildungen für die pädagogischen Fachkräfte (nicht für den Hund) und somit Lehrerfortbildungen sind.
    • Der Schulhundeinsatz bedarf der Unterstützung durch die Schulleitung und Planungssicherheit für die pädagogische Fachkraft, die einen Schulhund einsetzt.
    • „Die Entscheidung über die individuelle Eignung eines Tieres im tiergestützten Einsatz liegt in der alleinigen Verantwortung der ausgebildeten Fachkraft“. (In: „tiergestützte 3-2014“, S. 28)
  • Lydia schreibt im Vorfeld alle AK-Leitungen an, dass Sie als Ansprechpartner für ihre Schulleitungen zur Verfügung stehen, wenn die Schulleitungen die Infomails erhalten haben (Ausnahme RLP)
  • Benno schreibt einen Entwurf für eine Stellungnahme zum Thema „Qualitätsüberprüfung-/Eignungskriterien für Schulhunde“ für die „tiergestützte“ und stellt diesen auf der Moodle-Plattform zur Diskussion vor (siehe dazu „tiergestützte 3-2014, S. 22-31)

8. Treffen am 21. März 2015 in Vallendar / 11:00-17:00 Uhr

1.) Vorstellungsrunde der 12 anwesenden Teilnehmer

2.) Austausch über aktuelle Ausbildungsinhalte

Der AK Schulhund Rheinlad- Pfalz hat verschiedene Anbieter von „Schulhund-Ausbildungen“ angefragt: Es existieren verschiedene Konzepte, teilweise ist den Anbietern jedoch nicht klar, wie ein Hund in der Schule eingesetzt werden soll/ kann. Oftmals sind es Hundeschulen ohne Pädagog*innen im schulischen Einsatz, die eine Ausbildung anbieten.

Lydia ist es wichtig zu betonen, dass die Fortbildungen vor allem den Menschen (Pädagogen) weiter bilden soll.

Eine anschließende Diskussion erfolgt: Soll es Empfehlungen zu möglichen Anbietern geben? Der AK Rheinland- Pfalz darf z.B. keine Aussage darüber treffen.

3.) Austausch über die verschiedenen Kontaktversuche zu Schulämtern und den Versuch an Schul-Verteilerlisten zu kommen.

Allgemeine Schulverteilerlisten werden von den Schulämtern nicht weiter gegeben, so dass es zunächst beim Versenden des Infobriefes und der Richtlinien zum Schulhund-Team-Einsatz von den AK-TN an möglichst viele Schulen direkt bleibt. Informationsbriefe vom AK Schulhund-Team-Ausbildung sollen evtl. auch versuchsweise direkt an die Schulämter gehen, mit der Bitte, der Verteilung von dort.

4.) Die AKs sollen auch weiterhin für interessierte Pädagog*innen offen sein. Eine Ausbildung soll nicht Teilnahmevoraussetzung sein, Ziel sollte es sein, Kolleg*innen zu motivieren sich weiter zu qualifizieren und ggf. eine Weiterbildung anzustreben.

5.) Überarbeitung der Freiweilligen Selbstverpflichtung zu Richtlinien für den Schulhund-Team-Einsatz

Die bereits erarbeiteten Richtlinien für die Schulhund-Team-Ausbildung und den Schulhund-Team-Einsatz werden für alle deutlich ins Schulhundweb gestellt und zur Veröffentlichung an die „tiergestützte“ geschickt.

9. Treffen am 17. Oktober 2015 in Karlsruhe / 11:00-17:00 Uhr

1.) Vorstellungsrunde der 19 anwesenden Teilnehmer

2.) Austausch über Angleichung der Selbstverpflichtung des Fachkreises Schulhunde aus Kassel und den „Richtlinien Schulhund-Team-Einsatz“ des AKs

  • Infos von Christine als Vertretung für den FK (Berufsverband, FK i. A.)
  • AK und FK müssen sich annähern und gem. Entscheidungen treffen.
  • ESAAT und ISAAT schlafen nicht und werden nach und nach auch in den Ausbildungsbereich der Schulhunde einsteigen
  • Lydia berichtet, dass die Unfallkasse in München einen Flyer zu Recht und Hygiene bezüglich des Einsatzes von Hunden in tiergestützten Interventionen entwickeln will
  • Einzelne Punkte der alten Selbstverpflichtung und der erarbeiteten Richtlinien des AK werden durchgesprochen und diskutiert
  • Die heute erarbeitete Fassung wird von Christine Ende Oktober beim Treffen des FK in Kassel vorgestellt und, sollte sie so genehmigt werden, auch im Schulhundeweb in neuer Fassung online gehen

3) Diverses

  • Petra Koch kontrolliert die Fassung auf Formulierung und Rechtschreibfehler
  • Patrick und Benno erarbeiten ein Gerüst für ein exemplarisches Schulhundkonzept
  • Antje übernimmt weiterhin die Annahme /Organisation der Neuzugänge bezüglich Selbstverplfichtung/Richtlinien/Weiterbildungsnachweise per Post oder Mai
  • Emails werden nur an aktive Teilnehmer die in den AK’s anwesend sind oder sich für einen AK anmelden weitergeleitet, denn diese Infos müssen nicht für jeden frei zugänglich sein
  • Alle wichtigen Infos finden sich ansonsten im Schulhundweb
  • Emails an die Schulämter und Schulen gehen nach dem Beschluss in Kassel mit den überarbeiteten Richtlinien raus

4) offene Punkte

  • es besteht Klärungsbedarf was für die 10 € die als Neuzugang für die zur Verfügungstellung des Logos bezahlt werden zur Verfügung gestellt wird (Logo, Flyer, Aufkleber)
  • Zielformulierung bezüglich der Ausbildungsrichtlinien müssen noch fertiggestellt werden, Selbstverpflichtung für Ausbilder

10. Treffen am 09. April 2016 in Hilden

Hilden.jpg
  1. Vorstellungsrunde der 17 anwesenden Teilnehmer und Austausch zu verschiedenen Bereichen wie
  • Infos an Schulleitungen
  • neue Selbstverpflichtung im Schulhundweb und Selbstverpflichtung RLP
  • Entwicklung eines Sachkundenachweises der TVT
  • § 11
  • erforderliche Wesenstests bei Schulhunden in Hessen
  • Richtlinien zum Schulhundeinsatz werden von Justiziaren entwickelt…

2. Austausch über die „Richtlinien Schulhund-Team-Ausbildung

Die vorliegenden Richtlinien wurden noch einmal überprüft und es entwickelte sich u.a. eine Diskussion zu den Themen „keine Alterseinschränkung“, „pädagogische und therapeutische Qualifikationen“ und „1. Hilfe am Hund“. Die Richtlinien wurden entsprechend überarbeitet.

Eine Arbeitsgruppe des DHVE arbeitet zurzeit an einer „kleineren Ausbildung“ im Bereich der hundegestützten Intervention, wobei allerdings der Bereich Schulhund ausgenommen ist.

Am Nachmittag entwickelte sich eine längere Diskussion zum Thema „Überprüfung der Schulhund-Teams“. Dabei ging es einmal darum, ob sie überhaupt notwendig ist, da ja eigentlich die Kompetenz der Pädagog*innen nach einer Ausbildung ausreichen sollte. Bei ColeCanido werden z. B. die Teams zurzeit alle ca. 18 Monate überprüft und damit ihr Zertifikat verlängert.

Außerdem ging es darum, was eine qualifizierte Fortbildung der Hupäschler*innen ist. Es wurde eine Arbeitsgruppe mit Grit, Antje, Suri, Dirk und Lydia gebildet, die sich am 5. Juni 2016 in Schwerte trifft und das Thema so vorstrukturiert, dass beim nächsten Treffen schneller ein Ergebnis erzielt werden kann und vor allem Antje Hilfestellung bei ihren Entscheidungen erhält. Veronika schlug z.B. eine Punktestaffelung bei den Weiterbildungen vor.

11. Treffen am 08. Oktober 2016 in Hilden

Von 11 – 16 Uhr trafen sich 8 Kolleginnen mit 2 Hunden wieder in Hilden, um sich weiter auszutauschen. Eine Vorstellungsrunde war nicht nötig, da sich die TN bereits kannten: Antje Schröder, Ute Radermacher, Sandra Foltin, Souris Reiter, Petra Koch, Katharina Dengler, Grit Philippi, Lydia Agsten

Rückmeldungen zur neuen Selbstverpflichtung

Antje berichtete, dass trotz ihrer Mail von den über 460 registrierten Kolleg*innen des Schulhundweb kaum 100 die neue Selbstverpflichtung unterschrieben an sie zurückgeschickt hätten. Lydia wird auf der Homepage noch einmal darauf hinweisen, dass die Frist bis zum 30.11.2016 verlängert wird und danach die restlichen Kolleginnen im Schulhundweb gelöscht werden, wenn sie die neue Selbstverpflichtung nicht ausgefüllt per Post an Antje geschickt haben. Kolleginnen die bereits die alte FSV ausgefüllt haben, müssen keine Grundausbildung von ca. 60 Stunden nachweisen, aber die in der SV angegebenen 16 Stunden Fortbildungen innerhalb von 2 Jahren!

Anerkennung von Fortbildungen

Die von einer Kleingruppe im Juni 2016 erarbeiteten Kriterien zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen wurde diskutiert. Die in der SV angegebenen 16 Stunden in zwei Jahren werden beibehalten. Dabei soll ein möglichst breites Spektrum themenübergreifender Fortbildungen in Theorie und Praxis absolviert werden. Wichtig wäre auf den an Antje digital weitergegebenen Teilnahmebescheinigungen eine genauere Stunden- bzw. Zeitangabe. Im Schulhundweb sollten zukünftig unter „Aktuelle Ereignisse“ intensiver Weiterbildungen eingetragen werden!

Weiterentwicklung der Richtlinien für Schulhund-Team-Ausbildung

Die Anwesenden formulierten die bereits erarbeiteten Richtlinien in eine Verpflichtung für Institutionen um, die demnächst im Schulhundweb aufgeführt werden möchten. Antje übernimmt auch die Sammlung dieser Verpflichtungen.

Offene Fragen für Ausbilder

Hierzu fand ein kurzer, einvernehmlicher Austausch zu den Themen Ausbilderwechsel, Zweithundausbildung, Nachprüfungen etc. statt.

Verschiedenes

Rückmeldungen von Schulhund-Teams und besonders auch von Teilnehmer*innen des Kongresses in Hannover zeigen, dass auch ausgebildete Teams nicht sie Anerkennung haben wie Therapiehunde-Teams.

Es wurde also noch einmal über Begrifflichkeiten diskutiert (Pädagogikbegleithund?) und über Möglichkeiten die allgemeine Anerkennung zu erhöhen. Im Schulhundweb muss deutlicher werden, dass das Logo (Schulhund/Tiergestützte Pädagogik) alle Menschen einschließt, die in pädagogischen Kontexten arbeiten. Eine Änderung des Logos erscheint zurzeit nicht sinnvoll.

Möglichkeiten von Kooperationen mit Universitäten/Hochschulen sollten noch einmal näher erforscht werden. Eine weitere Schulhundkonferenz könnte ebenfalls Hilfestellung geben.

Von der Stiftung Bündnis Mensch & Tier wurde für 2017 der Hund als Haustier des Jahres ausgesucht. Hier bietet sich ebenfalls Potential um die Anerkennung von Schulhund-Teams zu erhöhen.

Antje berichtete über Möglichkeiten die früher erhobenen 10,-€ der FSV auszugeben, wenn die Gelder zur Verfügung stehen.

12. Treffen am 01. April 2017 in Gemünden

Von 11 – 17 Uhr trafen sich 11 KollegInnen mit 4 Hunden in Gemünden

AK 04.JPG

Selbstverpflichtung

Mittlerweile sind im Schulhundweb wieder ca. 300 Hupäschler*innen eingetragen, die sich der neuen Selbstverpflichtung angeschlossen haben. Der Weg dahin war etwas mühsam und nach Antje gibt es manchmal Probleme mit den Unterschriften der Schulleitungen und den 16 Stunden Fortbildung. Ulrike Tulka wies auf die regional nicht immer vorhandenen Möglichkeiten hin und diese wurden noch einmal erläutert und sind auch bereits im Schulhundweb kurz ausgeführt. –> Weiterbildung/Fortbildung 

Nach einem Hinweis von Ricarda wurde noch einmal klargestellt, dass nur die ESAAT/ISAAT-Weiterbildungen für die SV ausreichen, die eine Mensch-Hund-Team-Ausbildung beinhalten. Für besondere Einzelfälle mailt Antje ihren Kriterienkatalog, den wir dann ggf. noch einmal diskutieren. Auf Nachfrage wird sie bei ihrer Entscheidung von AK-TN unterstützt. Unter Schulhundweb ist noch einmal erläutert, dass es um den Einsatz von Hunden in Schulen im weiteren Sinne geht.

Tests Schulbegleithunde

In Reaktion auf den Artikel im Tierärztlichen Wochenblatt zu einem Eignungstest für Schulbegleithunde und verschiedenen Infos setzten sich die Anwesenden noch einmal mit diesem Thema auseinander. Auch wenn die Schulministerien der Länder zurzeit kein besonderes Interesse an dem Einsatz von Hunden in der Schule zeigen und sie nicht unter den § 11 fallen, da sie nicht gewerblich eingesetzt werden, gibt es zurzeit scheinbar Bestrebungen Überprüfungen der Veterinärämter zu vereinheitlichen und dabei evtl. auch Schulbegleithund-Teams theoretisch und praktisch zu überprüfen. Tendenziell findet hier in einigen Bundesländern eine schnellere Entwicklung statt, als bisher erwartet und die Anwesenden möchten durch qualifizierte Weiterbildungen und den qualifizierten Einsatz von Schulbegleithund-Teams einer Testung nach falschen Kriterien entgegenwirken. Als AK wollen wir unseren Faden beibehalten, aber ihn natürlich auch immer weiter entwickeln.

Arbeitskreise

Bei Rückmeldungen zu den regionalen AKs Schulhund ergab sich, dass nicht alle Interessierten dort immer teilnehmen können. Die anwesenden AK-Leitungen berichteten von verschiedenen Gründen hierfür. Theoretisch kann jeder einen regionalen AK Schulhund gründen, der eine qualifizierte Grundausbildung absolviert und die SV unterschrieben hat. Lydia wird das Thema im Schulhundweb aufgreifen und die Ergebnisse der 2. Schulhundkonferenz von 2013 noch einmal dort veröffentlichen. Eine AK-Schulhund-Übersicht als Karte soll ergänzt werden. Da die AK-Treffen auch als Fortbildung anerkannt werden, müssen die Bescheinigungen auch eine Stundenangabe enthalten.

Standards Schulhund-Team-Weiterbildung

Antje mailt ihre Liste mit Möglichkeiten zur Schulbegleithund-Team-Weiterbildung herum und sie wird ggf. ergänzt. Von Dirk, Nora, Grit und Lydia werden aus den bereits erarbeiteten Richtlinien Standards und Leitlinien entwickelt, die den AK-TN vor dem nächsten Treffen am 30. September 2017 zugemailt werden. Sie sollen in Verbindung mit einer Einladung zur Schulhundkonferenz im Oktober 2017 als Diskussionsgrundlage an Schulhund-Weiterbildungen in ganz Deutschland verschickt werden.

Schulhundkonferenz

Am 10./11. März 2018 wird es an der Eugen-Kaiser-Berufsschule in 63452 Hanau die 3. Schulhundkonferenz geben. Das Motto könnte lauten: Qualität statt Quantität – Was kompetente Schulbegleithund-Teams können müssen…. Über das Schulhundweb wird nach gewünschten Themen und interessierten Referenten gefragt.

Zwei Schwerpunkte der Schulhundkonferenz sollen sein:

  • Diskussion der erarbeiteten Standards mit eingeladenen Schulhund-Weiterbildungs-Instituten
  • Austausch und Vernetzung der AKs Schulhund

Öffentlichkeitsarbeit

Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit hat Antje bei Facebook „Schulhundweb“ eröffnet, aber Lydia, als Betreiberin des Portals, und einige weitere TN sehen zurzeit keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Facebookseite. In den AKs Schulhund fragt Lydia ab, ob sie Bedarf an Logo-Aufklebern, Halstüchern mit Logo, Kenndecken etc. haben. Dann können diese ggf. für die Schulhundkonferenz angefertigt werden. Sponsoren für die Schulhundkonferenz wären natürlich hilfreich…

13. Treffen am 30. September 2017 in der Peter-Härtling-Schule in 64560 Riedstadt (Hessen)

Themen:

  • Nachbesserung der Satzung für das Qualitätsnetzwerk-Schulbegleithunde e.V.
  • Schulhund-Team-Weiterbildungen
  • Schulhundkonferenz