Schulhund

Es zeigt sich, dass es immer wieder Probleme mit Begrifflichkeiten rund um den Einsatz von Hunden im pädagogischen Bereich gibt. Begriffe sind auch nicht klar voneinander abgegrenzt und werden somit mit unterschiedlichen Bedeutungen genutzt.

Das QNS hat deshalb in seiner Mitgliederversammlung am 30. 09. 2017 versucht, den Begriff „Schulhund“ klarer zu definieren.  Nach Übersicht und Diskussion der bisherigen Definitionen kamen die Anwesenden zu folgendem vorläufigen Ergebnis:

Schulhund – Oberbegriff für alle in der Schule eingesetzten Hunde, die aus der Sicht des Vereins in 3 große Untergruppen eingeteilt werden können:

  • Schulbegleithunde – Hunde, die ihre Besitzer*in, eine Pädagog*in, regelmäßig in die Schule (in Klassen bzw. Gruppen) begleiten und eine Teamweiterbildung von mind. 60 Stunden absolviert haben. Der Begriff ist gleichzusetzen mit dem Begriff „Präsenzhund“, der allgemein nur Insidern bekannt ist,  und beinhaltet auch „Klassenbegleithunde“.
  • Schulbesuchshunde – Hunde, die mit ihren Besitzer*innen für einige Stunden an einem Projekt zum Thema Hund in der Schule teilnehmen und mindestens eine Teamweiterbildung von einem Wochenende absolviert haben sollten.
  • Therapiebegleithunde – Hunde, die ihre Besitzer*in, eine Therapeut*in, regelmäßig in die Schule begleiten und eine Teamweiterbildung von mind. 60 Stunden absolviert haben.

Weitere benutzte Begriffe:

  • Klassenhund
  • Lese(begleit)hund
  • Pädagogikbegleithund
  • Therapiehund
  • Schulförderhund