Prager Richtlinien der IAHAIO

Präambel
Mittlerweile stehen viele wissenschaftliche Studien zur Verfügung, die belegen, dass Heimtiere zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen beitragen, wenn sie als praktische oder auch therapeutische Helfer eingesetzt werden.
Die IAHAIO-Mitglieder sind der Auffassung, dass die Ausbilder dieser Tiere und jene, die die Fähigkeiten dieser Tiere anderen Menschen als Dienstleistung anbieten, in besonderem Maße für die Lebensqualität der Tiere verantwortlich sind. Programme, die zum Nutzen anderer den Einsatz von Tieren bei tiergestützten Aktivitäten und Therapien anbieten, sollten sicherstellen, dass qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt und bestimmte Regeln eingehalten werden, die einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen.

Vor diesem Hintergrund haben die IAHAIO-Mitglieder auf ihrer Vollversammlung in Prag im September 1998 vier grundsätzliche Richtlinien festgelegt. Die IAHAIO appelliert eindringlich an alle Personen und Organisationen, die beim Einsatz von Tieren in helfender bzw. therapeutischer Funktion beteiligt sind – einschließlich aller Institutionen, die entsprechende Programme anbieten – die nachstehenden Richtlinien einzuhalten.


Richtlinien

  1. Es werden nur Heimtiere eingesetzt, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet wurden und artgerecht untergebracht und betreut werden.
  2. Es werden alle Vorkehrungen getroffen, damit die betroffenen Tiere keinen negativen Einflüssen ausgesetzt sind.
  3. Der Einsatz von Tieren in helfender bzw. therapeutischer Funktion sollte in jedem Einzelfall begründete Erfolgsaussichten haben.
  4. Es sollte die Einhaltung von Mindestvoraussetzungen garantiert sein, und zwar im Hinblick auf Sicherheit, Risiko-Management, körperliches und psychisches Wohlbefinden, Gesundheit, Vertraulichkeit sowie Entscheidungsfreiheit. Ein angemessenes Arbeitspensum, eine eindeutig auf Vertrauen ausgerichtete Aufgabenverteilung sowie Kommunikations- und Ausbildungsmaßnahmen sollten für alle beteiligten Personen klar definiert sein.
  5. Organisationen, die sich verpflichten den vorgenannten vier Richtlinien zu folgen, können als assoziierte Mitglieder in die IAHIAO aufgenommen werden.